Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rowisoft GmbH für die Nutzung von Software über das Internet (Software as a Service)
1.1 Der Provider erbringt die vertraglichen Leistungen, insbesondere den Zugriff auf die Software, in seinem Verfügbarkeitsbereich (von der Rechenzentrumsschnittstelle bis zum Internet). Der Leistungsumfang, die Art, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Bedienungsanleitung der Software.
1.2 Zusätzliche Leistungen, wie die Entwicklung kundenspezifischer Lösungen oder notwendige Anpassungen, bedürfen eines gesonderten schriftlichen Vertrages.
1.3 Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software zur Verfügung stellen. Der Anbieter wird den Kunden elektronisch über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise informieren und diese entsprechend zur Verfügung stellen.
2.1 Die vertraglichen Leistungen dürfen nur vom Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken genutzt werden. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit mittels Telekommunikation (über das Internet) auf die vertraglichen Leistungen zugreifen und die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. “App”) nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. im jeweiligen Rechenzentrum bereitgestellten Infrastrukturleistungen, werden dem Kunden nicht eingeräumt. Jede weitere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus nutzen oder durch Dritte nutzen lassen oder Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verkaufen oder zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen, zu vermieten oder zu verleihen.
2.3 Der Anbieter ist berechtigt, geeignete technische Maßnahmen zum Schutz gegen eine nicht vertragsgemäße Nutzung zu treffen. Die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen darf dadurch nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigt werden.
2.4 Im Falle einer vertragswidrigen Überschreitung des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen der vertragswidrigen Nutzung mitzuteilen, insbesondere den Namen und die Anschrift des Nutzers.
2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Vorschriften zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. In diesem Zusammenhang kann der Anbieter den Zugang zu den vertraglichen Leistungen unterbrechen oder sperren. Der Anbieter wird dem Kunden in der Regel zuvor eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht gleichzeitig als Kündigung des Vertrages. Der Provider darf den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung nur für einen angemessenen Zeitraum aufrechterhalten, der 3 Monate nicht überschreiten darf.
2.6 Der Anspruch des Anbieters auf Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedererteilung der Zugangsberechtigung und der Zugangsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung verhindert hat.
3.1 Die Verfügbarkeit der erbrachten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
3.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
3.3 Wird die Einhaltung von Fristen durch eine vom Anbieter nicht zu vertretende Ursache, einschließlich Streik oder Aussperrung, beeinträchtigt (“Störung”), verschieben sich die Fristen um die Dauer der Störung, ggf. einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich über die Ursache einer in seinem Bereich auftretenden Störung und die Dauer der Verschiebung informieren.
3.4 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, so kann der Anbieter auch die Vergütung für den Mehraufwand verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und ihre Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereiches.
3.5 Ist der Kunde berechtigt, wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung durch den Anbieter vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder geltend zu machen, so hat der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Erbringung der Leistung wünscht. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde dem Anbieter den Wert bisheriger Nutzungsmöglichkeiten zu ersetzen; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch. Kommt der Anbieter mit der Erbringung der Leistung in Verzug, so ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede volle Woche des Verzugs auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung beschränkt, der wegen des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf maximal 5 % der Vergütung für alle von der Verzögerung betroffenen Vertragsleistungen; bei Dauerschuldverhältnissen im Verhältnis zur Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Zusätzlich und vorrangig gilt ein Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, wenn ein Verzug auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen ist.
3.6 Im Falle des Leistungsverzugs hat der Kunde ein Rücktrittsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn der Anbieter den Verzug zu vertreten hat. Macht der Kunde wegen der Verspätung einen Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede volle Woche der Verspätung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der wegen der Verspätung nicht genutzt werden kann, höchstens jedoch insgesamt 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen im Verhältnis zur Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Zusätzlich und vorrangig gilt ein Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.
3.7 § 578b BGB bleibt hiervon unberührt.
4.1 Soweit der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dem Bereich des Kunden hat, handelt der Anbieter ausschließlich als Auftragsverarbeiter und verarbeitet und nutzt diese Daten nur für die Erfüllung des Vertrages. Der Anbieter wird die Anweisungen des Kunden zum Umgang mit diesen Daten befolgen. Der Kunde trägt alle nachteiligen Folgen solcher Anweisungen für die Vertragserfüllung. Der Kunde vereinbart mit dem Anbieter die Einzelheiten für den Umgang des Anbieters mit den Daten des Kunden gemäß den datenschutzrechtlichen Anforderungen.
4.2 Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Vertragsverhältnis als auch datenschutzrechtlich die verantwortliche Partei. Soweit der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet (einschließlich der Erhebung und Nutzung), sichert er zu, dass er hierzu nach den geltenden Bestimmungen, insbesondere den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, berechtigt ist und stellt den Anbieter im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
4.3 Für das Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt: Der Kunde trägt gegenüber der betroffenen Person die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich der Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten, es sei denn, der Anbieter ist für Ansprüche der betroffenen Person aufgrund einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung verantwortlich. Der Kunde prüft, bearbeitet und beantwortet verantwortungsbewusst alle Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person. Dies gilt auch für den Fall einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm oder den Nutzern zugewiesenen Zugangsberechtigungen und Identifikations- und Authentifizierungsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und sie nicht an Unbefugte weiterzugeben.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Leistungsgegenstandes durch den Anbieter beruhen oder mit Billigung des Anbieters erfolgt sind. Wenn der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass eine solche Verletzung droht, besteht die Verpflichtung, den Anbieter unverzüglich zu informieren.
5.3 Der Kunde wird die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zur Sicherung seiner Daten in seinem originären Verantwortungsbereich nutzen.
Für jeden Fall der unberechtigten Nutzung einer vertraglichen Leistung im Verantwortungsbereich des Kunden hat der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die für die vertragliche Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragslaufzeit angefallen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.
7.1 Der Anbieter leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Leistungen. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei einer nur unerheblichen Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertraglichen Beschaffenheit. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Ausfall von Komponenten der Systemumgebung. Gleiches gilt bei Softwarefehlern, die vom Kunden nicht reproduziert oder anderweitig nachgewiesen werden können.
Dies gilt auch bei Schäden durch besondere äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei nachträglicher Änderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, es sei denn, dass dadurch die Untersuchung und Beseitigung eines Sachmangels nicht erschwert wird.
7.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Das Gleiche gilt, soweit das Gesetz nach § 438 Abs. längere Fristen vorschreibt. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Bearbeitung einer Sachmängelrüge des Kunden durch den Anbieter führt nur dann zur Hemmung der Verjährung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung findet nicht statt. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann nur Einfluss auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels haben.
7.3 Rückgriffsansprüche bei Verträgen über digitale Produkte gemäß § 327u BGB bleiben von den Ziffern 7.1 und 7.2 unberührt. Macht ein Kunde einen möglichen Anspruch gegen den Kunden geltend, der zu einem Rückgriffsanspruch führen kann, so wird der Kunde den Anbieter unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch und die zu seiner Beurteilung notwendigen und zweckdienlichen weiteren Informationen informieren. Der Kunde hat dem Anbieter Gelegenheit zu geben, den vom Kunden des Kunden geltend gemachten Anspruch zu erfüllen, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Der Kunde und der Anbieter werden sich abstimmen und zusammenarbeiten mit dem Ziel, eine berechtigte Forderung des Kunden des Kunden möglichst aufwändig und kostengünstig zu erfüllen.
7.4 Der Anbieter kann die Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, soweit
a) er aufgrund einer Anzeige handelt, ohne dass ein Mangel vorliegt, es sei denn, der Kunde hätte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen können, dass kein Mangel vorlag, oder
b) ein gemeldeter Mangel nicht reproduzierbar ist oder anderweitig vom Kunden als Mangel nachgewiesen werden kann, oder
c) zusätzliche Kosten entstehen, weil der Kunde seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
8.1 Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, ansonsten in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
8.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Der Anbieter und ggf. seine Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren, soweit dies zulässig ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessene Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Weise zu verteidigen.
8.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zu verschaffen, den Dienst zu nutzen oder
b) den Dienst nicht verletzend zu machen oder
c) die Leistung gegen Erstattung des vom Kunden dafür gezahlten Entgelts (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter mit zumutbarem Aufwand keine andere Abhilfe schaffen kann. Dabei sind die Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
8.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren nach Maßgabe von Ziffer 7.2.
9.1 Der Anbieter nimmt Störungsmeldungen des Kunden entgegen, ordnet sie den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 9.3) zu und führt auf der Grundlage dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Beseitigung von Störungen durch.
9.2 Der Anbieter wird ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden während seiner üblichen Geschäftszeiten entgegennehmen und jeder Störungsmeldung eine Kennung zuordnen. Auf Verlangen des Kunden bestätigt der Anbieter dem Kunden den Eingang einer Störungsmeldung und teilt ihm die zugewiesene Kennung mit.
9.3 Soweit nicht anders vereinbart, ordnet der Anbieter die eingegangenen Störungsmeldungen nach einer ersten Prüfung einer der folgenden Kategorien zu:
a) Schwerwiegender Fehler
Die Störung beruht auf einem Mangel der vertraglichen Leistungen, der die Nutzung der vertraglichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit erheblichen Einschränkungen zulässt. Der Kunde kann dieses Problem vernünftigerweise nicht umgehen und daher unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
b) Andere Unterbrechungen
Die Störung beruht auf einem Mangel der vertraglichen Leistungen, der die Nutzung der vertraglichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unerheblich einschränkt, ohne dass es sich um eine schwerwiegende Störung handelt.
c) Sonstige Meldungen Störungsmeldungen, die nicht in Kategorien fallen a) und b) werden anderen Meldungen zugewiesen. Andere Meldungen werden vom Anbieter nur gemäß den dafür getroffenen Vereinbarungen bearbeitet.
9.4 Bei Meldungen von schwerwiegenden Störungen und sonstigen Fehlern wird der Anbieter auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Umstände unverzüglich geeignete Maßnahmen einleiten, um zunächst die Ursache der Störung zu lokalisieren. Stellt sich die gemeldete Störung nach einer ersten Analyse nicht als Fehler der vertraglichen Leistungen, insbesondere der zur Verfügung gestellten Software, heraus, wird der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Andernfalls wird der Anbieter geeignete Maßnahmen zur weiteren Analyse und zur Beseitigung des gemeldeten Fehlers veranlassen oder – bei Fremdsoftware – die Fehlermeldung zusammen mit den Analyseergebnissen an den Vertreiber oder Hersteller der Fremdsoftware mit der Bitte um Abhilfe weiterleiten.
Der Anbieter wird dem Kunden die ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Umgehung oder Beseitigung einer Störung der vertraglichen Leistungen, insbesondere der überlassenen Software, wie Handlungsanweisungen oder Korrekturen an der überlassenen Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde hat solche Maßnahmen zur Umgehung oder Beseitigung von Störungen unverzüglich zu ergreifen und verbleibende Störungen dem Anbieter unverzüglich nach deren Nutzung erneut zu melden.
10.1 Der Anbieter richtet eine Anlaufstelle für den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Voraussetzungen und Nutzungsbedingungen der überlassenen Software sowie einzelnen funktionalen Aspekten.
10.2 Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde dem Anbieter entsprechend qualifiziertes fachliches und technisches Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Nutzer der überlassenen Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, Anfragen an die Hotline nur über das dem Anbieter benannte Personal zu richten und dafür die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen. Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs bearbeiten und, soweit möglich, beantworten. Die Hotline kann auf die Dokumentation, die dem Kunden zur Verfügung steht, und andere Bildungsressourcen für die Software verweisen, die zum Zweck der Beantwortung bereitgestellt werden. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist, wird der Anbieter – soweit ausdrücklich vereinbart – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht vom Anbieter hergestellter Software. Weitere Leistungen der Hotline, wie z.B. andere Reaktionszeiten und -fristen sowie Kommunikationswege, Bereitschaftsdienste oder Vor-Ort-Einsätze des Anbieters beim Kunden, sind im Vorfeld ausdrücklich zu vereinbaren.
11.1 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt zunächst ab dem im Vertrag genannten Zeitpunkt für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung auf beiden Seiten ausgeschlossen.
11.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit, gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
11.3 Das Recht eines jeden Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
11.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde hat seine Datenbestände rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages in eigener Verantwortung zu sichern (z.B. per Download). Der Anbieter wird den Kunden auf Wunsch dabei unterstützen. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde aus Gründen des Datenschutzes in der Regel keinen Zugang mehr zu diesen Datenbanken.
12.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Lieferungen oder Leistungen geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen, insbesondere derjenigen der USA, verantwortlich. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen hat der Kunde die anfallenden Zölle, Gebühren und sonstigen Abgaben zu tragen. Gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen hat der Kunde in eigener Verantwortung zu erledigen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
12.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf der Grundlage seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Zustimmung zu den AGB des Anbieters unter Verzicht auf die AGB des Kunden. Andere Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; es gelten dann ergänzend die AGB des Anbieters.
12.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Wenn Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritte), genügt die Textform nicht.
12.5 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch am Sitz des Kunden verklagen.
Wenn Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.
Sie erreichen uns über unseren LiveChat (unten rechts) oder jede andere Kontaktmöglichkeit (siehe Impressum).